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Gemeinde Kreuzau

Patientenverfügung

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.

Beschreibung

Jede und jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die sie oder er jederzeit formlos widerrufen kann. Es ist sinnvoll, sich von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Person beraten zu lassen. Treffen die konkreten Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des Patienten zu, sind die Ärztin oder der Arzt wie auch die Pflegekräfte daran gebunden. Die Vertreterin oder der Vertreter hat dem Willen der Patientin oder des Patienten lediglich Ausdruck und Geltung zu verschaffen.

Die von der Arbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten bei Stadt und Kreis Düren herausgegebene Patientenverfügung kann Ihnen hierbei Orientierung sein. Sie finden das Formular als Download oder erhalten es in Papierform in Ihrem Rathaus Kreuzau.

Links und Downloads

Erläuterungen und Hinweise