Beschreibung
Jede und jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die sie oder er jederzeit formlos widerrufen kann. Es ist sinnvoll, sich von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Person beraten zu lassen. Treffen die konkreten Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des Patienten zu, sind die Ärztin oder der Arzt wie auch die Pflegekräfte daran gebunden. Die Vertreterin oder der Vertreter hat dem Willen der Patientin oder des Patienten lediglich Ausdruck und Geltung zu verschaffen.
Die von der Arbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten bei Stadt und Kreis Düren herausgegebene Patientenverfügung kann Ihnen hierbei Orientierung sein. Sie finden das Formular als Download oder erhalten es in Papierform in Ihrem Rathaus Kreuzau.