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Gemeinde Kreuzau

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist im deutschen Rechtsverkehr eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass jemand selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen.

Beschreibung

Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird.

Die Betreuungsarbeitsgemeinschaft bei Stadt und Kreis Düren hat hierzu Vordrucke entwickelt und erstellt.

Das Formular finden Sie als Download oder in Papierform in Ihrem Rathaus Kreuzau.

Links und Downloads

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