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Masterplan

Fassaden- und Hofprogramm

Informationen erhalten Sie im Dorfbüro Kreuzau.

Das Fassadenprogramm der Gemeinde Kreuzau ist Bestandteil des Masterplans Kreuzau.

Mithilfe von Fördermitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen, wodurch private Akteure finanziell unterstützen werden, soll der Zentralort in den kommenden Jahren gestalterisch aufgewertet werden.

Im Rahmen der Umsetzung des Masterplans sollen öffentliche Bereiche aufgewertet werden. Eine große Wirkung entfalten hierbei auch private Wohn- und Geschäftshäuser.

Um private Investitionen anzustoßen und das äußere Erscheinungsbild zu verbessern, werden Aufwertungen der Fassaden mit bis zu 50 % der Kosten gefördert. 

Tragen Sie mit der Verschönerung Ihrer Immobilie zur gestalterischen Aufwertung der Zentralortes bei!

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind Maßnahmen zum Zweck der:

  • Neugestaltung und Wiederherstellung der historischen Gestalt von Fassaden im Sinne des Gestaltungsleitfadens Zentralort Kreuzau (Link dazu)
  • Erneuerung oder Ersatz von Werbeanlagen entsprechend der Gestaltungssatzung, Künstlerische Gestaltung von Fassadenteilen, Wänden oder Grenzmauern
  • Abbruch von Mauern oder störenden Gebäudeteilen
  • Begrünung von Fassaden, Mauern und Garagen einschließlich der dazu notwendigen Maßnahmen zur Herrichtung von Flächen
  • Nebenkosten für eine fachlich erforderliche Beratung und Betreuung durch ein Architektur- bzw. Ingenieurbüro (bis zu 50% der Architektenkosten nach HOAI)

Das Dorfmanagement hilft Ihnen gerne bei allen aufkommenden Fragen und unterstützt Sie bei der Antragsstellung.

Nähere Informationen zu Förderbedingungen und -möglichkeiten finden Sie in den

Förderrichtlinien zum Fassadenprogramm

Luftbild Sanierungsgebiet

01_Luftbild

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Bildnachweise

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