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Gemeinde Kreuzau

Fischereischeine: Beantragung, Verlängerung, Ersatzausstellung

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) angeln möchten, müssen Sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein, diesen bei sich führen und auf Verlangen den Polizeivollzugsbeamten, den Dienstkräften der Ordnungsbehörden und den Fischereiaufsehern zur Prüfung aushändigen.

In NRW wird unterschieden zwischen Jugend-, Jahres-, Fünfjahres- und Sonderfischereischeinen.

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