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Gemeinde Kreuzau

Erschließungsbeitragsbescheinigung

Sie können für Ihr Grundstück eine Erschließungsbeitragsbescheinigung erhalten. Diese sagt Ihnen
• ob für Ihr Grundstück keine Erschließungsbeiträge mehr gezahlt werden müssen oder
• ob zukünftig für Ihr Grundstück noch Erschließungsbeiträge gezahlt werden müssen oder
• ob für Ihr Grundstück offene Forderungen aus einer früheren Beitragserhebung bestehen.

Um für eine Straße oder eine Erschließungsanlage abrechnen zu können, sind verschiedene rechtliche und tatsächliche Voraussetzungen nötig. Das Aussehen alleine sagt nichts darüber aus, ob für eine Straße oder eine andere Erschließungsanlage noch Erschließungsbeiträge anfallen.
Die Beitragsbescheinigung ist besonders von Interesse:
• für Kreditgebende
• beim Kauf eines Grundstücks
• bei einer Grundstücksbewertung

Für die Erstellung einer entsprechenden Erschließungsbeitragsbescheinigung fallen bei der Gemeinde Kreuzau für Sie keine Kosten an.

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