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Gemeinde Kreuzau

Altglas

Informationen zum Umgang mit Altglas

Beschreibung

Das Sammeln von Altglas und die Wege zum Container können Sie sich
ersparen, wenn Sie Mehrwegflaschen kaufen.

Wo kann ich Altglas entsorgen? Die Containerstandorte:

  • Bergheim-Langenbroich: Schützenheim Bergheim
  • Bilstein: Zur schönen Aussicht/Ecke Ackerweg
  • Bogheim: Bürgerhaus An der Hardt
  • Boich: Kirmesplatz Rather Weg
  • Drove: Kirmesplatz Wewordenstraße
  • Drove: Verbindungsweg In der Britz
  • Drove: Grünstraße/Kommweg 
  • Kreuzau: Friedenau hinter der Brücke
  • Kreuzau: Dürener Straße Parkplatz neben SB - Waschanlage
  • Kreuzau: Bolzplatz - Pfarrer-Emunds-Straße
  • Kreuzau: Hauptstraße Parkplatz neben Spielhalle
  • Kreuzau: Schulstraße im Bereich der Parkplätze
  • Kreuzau: Parkplatz Stadion Hauptstraße
  • Leversbach: Kirmesplatz Titzgarten
  • Obermaubach: Parkplatz am Ortseingang
  • Obermaubach: Parkplatz Friedhof Im Naspel 
  • Schlagstein: Parkplatz Brückenweg
  • Stockheim: Ecke Andreasstraße/Mönchweg
  • Stockheim: Parkplatz Sportplatz Am Torfberg
  • Stockheim: Ecke Kreuzauer Straße/Panzerstraße
  • Thum: Parkplatz am alten Friedhof
  • Untermaubach: Parkplatz am Friedhof Im Bockshof
  • Üdingen: Dorfstraße gegenüber Sportplatz
  • Winden: Parkplatz an der Turnhalle

Was gehört in die Container?
In die Container gehören: Einmachgläser, Flakons aus Glas,
Getränkeflaschen aus Glas, Konservengläser.

Nicht in die Container gehören: 
Spiegel und Fensterglas, Glühlampen,Leuchtstoffröhren, Porzellan, Blumentöpfe- und Vasen, Autoscheiben und -lampen, Essensreste, Küchenabfälle, Batterien, Glaskeramik, Kaffeekannen, Holz, Steine, Steingutflaschen sowie optische Gläser.

Andersfarbiges Glas, das den Farbgruppen der Glascontainer nicht
zugeordnet werden kann, gehört in den Container für grünes Glas.
Verschlüsse müssen nicht mehr entfernt werden. Auf diese Weise vermeiden Sie z.B. unangenehme Gerüche im Haus.

Denken Sie an Ihre Nachbarn!
Die Nutzung der Container ist nur werktags in der Zeit von
7:00 Uhr bis 19:00 Uhr zulässig.

Außerhalb dieser Zeiten und an Sonn- und Feiertagen stellt die Nutzung der Container eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet wird.

Auch die Verschmutzung der Containerplätze, insbesondere durch illegale
Abfallablagerungen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Überführte Übeltäter erwartet sowohl eine empfindliche Geldbuße sowie die Erstattung der Kosten für die Säuberung durch den gemeindlichen Bauhof.

Links und Downloads

Erläuterungen und Hinweise