Beschreibung
In der Gemeinde Kreuzau wird seit Januar 2016 eine Zweitwohnungssteuer erhoben, wenn Sie eine Zweitwohnung im Gemeindegebiet innehaben. Informationen zum genauen Steuergegenstand entnehmen Sie bitte § 2 der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kreuzau.