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Gemeinde Kreuzau

Zweitwohnungssteuer

Beschreibung

In der Gemeinde Kreuzau wird seit Januar 2016 eine Zweitwohnungssteuer erhoben, wenn Sie eine Zweitwohnung im Gemeindegebiet innehaben. Informationen zum genauen Steuergegenstand entnehmen Sie bitte  § 2 der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kreuzau.

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