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Gemeinde Kreuzau

Gartenwasserzähler

Bei Antrag und Austausch des Gartenwasserzählers

Beschreibung

Wie wird die Schmutzwassergebühr berechnet?
Die Grundlage für die Berechnung der Schmutzwassergebühr ist der Frischwasserverbrauch, der 
über den Hauptwasserzähler bezogen wird.
Die gleiche Menge wird Ihnen grundsätzlich auch bei der Schmutzwassergebühr in Rechnung 
gestellt. 

Muss ein Gartenwasserzähler beantragt werden?
Ja. Für Frischwasser, welches anschließend im Garten versickert oder verdunstet können Sie einen Gartenwasserzähler bei der Gemeinde Kreuzau beantragen. 
Sie können einen Gartenwasserzähler durch ein Fachunternehmen oder eine fachkundige Person - ausschließlich für die Gartenbewässerung oder zur Teichbefüllung - installieren lassen.
Schwimmbäder dürfen nicht über den Gartenwasserzähler befüllt werden, da das verunreinigte Abwasser aus Schwimmbecken in den Schmutzwasserkanal abgeführt werden muss. 
Wichtig ist, dass der Gartenwasserzähler fest installiert und geeicht ist (an den Wasserhahn anschraubbare Zähler werden nicht akzeptiert!).

Bei Rückfragen zum Einbau wenden Sie sich bitte telefonisch an die Bearbeitungsstelle für die Kundenbetreuung der Wasserwerk Concordia GmbH unter Tel.: 02422 / 94 76 200


Wie erfolgt der Abzug der über den Gartenwasserzähler bezogenen Wassermenge?
Im Bescheid der Gemeinde Kreuzau wird im darauffolgenden Jahr die Wassermenge, die über den Gartenwasserzähler bezogen wurde von der Wassermenge, die über den Hauptwasserzähler gelaufen ist, abgezogen. Die Schmutzwassergebühr ergibt sich dann aus: Hauptwasserzähler abzüglich Zähler zur Gartenbewässerung.

Wann rechnet sich die Installation eines Gartenwasserzählers?
Bei einem Einbau muss mit Kosten in Höhe von ca. 200 €/brutto (Material und Einbau) gerechnet werden. Die Preise der Fachfirmen können je nach Aufwand variieren.

Nach der Genehmigung des installierten Gartenwasserzählers durch die Gemeinde Kreuzau können Sie pro m³ verbrauchtem Frischwasser die aktuelle Schmutzwassergebühr (2020-2023: 3,17 €/m³) einsparen. Die Gebühr für das gebrauchte Frischwasser muss weiterhin in voller Höhe an den jeweiligen Wasserversorger entrichtet werden.

Werden lediglich 5 m³/ Jahr über den Gartenwasserzähler bezogen, amortisiert sich die Installation des Gartenwasserzählers dementsprechend erst nach rund 15 Jahren. Von einer Installation wird dann aufgrund des geringen Einsparpotentials abgeraten.

Bei einer Entnahme von 20 m³/Jahr hingegen rechnet sich ein Einbau bereits nach etwa 4 Jahren.

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