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Gemeinde Kreuzau

Baugenehmigung

Baumaßnahmen sind neben der Errichtung auch die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen.

Beschreibung

Baumaßnahmen sind neben der Errichtung auch die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen.

Alle Baumaßnahmen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung.

Baugenehmigungsbehörde ist der Kreis Düren. Sollten Sie Fragen zum Baurecht haben, so kontaktieren Sie die unter Kontakte aufgeführten Mitarbeiter der Gemeinde Kreuzau.

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