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Gemeinde Kreuzau

Namensführung in der Ehe

<p>Die Namensführung richtet sich nach dem Heimatrecht jedes Verlobten. Nach deutschem Recht behält jeder Ehegatte den Namen, den er zum Zeitpunkt der Eheschließung führt, wenn keine Erklärung zum Ehenamen abgegeben wird.</p>

Beschreibung

Bei einer Erklärung zum Ehenamen bestimmen die Ehegatten den Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung von einem Ehegatten geführten Namen zum Ehenamen. Diese Bestimmung ist während bestehender Ehe unwiderruflich und erstreckt sich auf gemeinsame Kinder der Ehegatten.  

Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen und so einen Doppelnamen führen.  Ein solcher Doppelname wird nicht an die Kinder aus dieser Ehe weitergegeben. 

Besitzt einer der Verlobten eine andere Staatsangehörigkeit, können sich zusätzliche Möglichkeiten ergeben.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Standesamt!

Zusätzlicher Bürgerservice des Einwohnermeldeamtes
Falls sich die Namensführung durch die Eheschließung ändert, können Sie bereits bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung im Einwohnermeldeamt (Zimmer 128) einen auf den neuen Namen lautenden Personalausweis oder Reisepass beantragen. Bitte bringen Sie hierzu ein Lichtbild mit. Voraussetzung ist, dass es sich um deutsche Staatsangehörige handelt, die in Kreuzau Ihren Hauptwohnsitz haben.

Erläuterungen und Hinweise