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Gemeinde Kreuzau

Eheschließung im Ausland

Bei einer Eheschließung von Deutschen im Ausland werden höchst unterschiedliche Anforderungen an Art und Umfang der beizubringenden Unterlagen gestellt.

Beschreibung

In den meisten europäischen Ländern wird unter anderem ein so genanntes „Ehefähigkeitszeugnis“ benötigt, für dessen Ausstellung das Heimatstandesamt zuständig ist und für dessen Beantragung im Grunde die Unterlagen erforderlich sind, die auch zur Anmeldung der Eheschließung in Deutschland vorgelegt werden müssen.

Beachten Sie, das auch Dokumente des zukünftigen Partners vorzulegen sind. Welche Dokumente der ausländische Standesbeamte vorgelegt haben möchte, ist beim Eheschließungsstandesamt nachzufragen.


Nähere Informationen erhalten Sie unter:
Bundesverwaltungsamt
Informationsstelle für Auslandstätige und Auswanderer
50728 Köln

www.bva.bund.de

Fax: 0221/758-2768


Oft finden sich auch Informationen auf den Seiten der deutschen Botschaft im jeweiligen Land.

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