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Gemeinde Kreuzau

Melderegisterauskunft (einfache und erweiterte)

Aus dem Melderegister kann über einzelne Einwohnerinnen oder Einwohner Auskunft erteilt werden.
Kann die auskunftssuchende Person ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen, so darf die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen.

Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.

Beschreibung

Werden Personen gesucht, kann durch nicht-öffentliche Stellen und Personen ein Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister gestellt werden. Die gesuchte Person muss in der Gemeinde Kreuzau gemeldet oder gemeldet gewesen sein.
Eine Melderegisterauskunft kann nicht erteilt werden, wenn die betroffene Person nicht eindeutig identifiziert werden kann oder für sie eine Auskunftssperre eingerichtet wurde.

Bei Melderegisterauskünften unterscheidet man nach:

  • einfachen Melderegisterauskünften
  • erweiterten Melderegisterauskünften
  • Melderegisterauskünften mit erhöhtem Suchaufwand (Archivauskunft)

Weitere Informationen finden Sie unter Details.

Um eine Person zweifelsfrei ermitteln zu können, sind mindestens drei Angaben erforderlich, z. B.

  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift / letzte bekannte Anschrift in der Gemeinde Kreuzau
  • Geburtsort

Je konkreter Ihre Angaben sind, desto erfolgreicher ist die Suche.

Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Telefonische Auskünfte sind nicht möglich.

Bitte nutzen Sie den Online-Assistenten zur Beantragung einer einfachen bzw. erweiterten Melderegisterauskunft.

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Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft

Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft

Links und Downloads

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