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Gemeinde Kreuzau

Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim Wohnsitzstandesamt eines der Heiratswilligen. Bei unterschiedlichen Wohnsitzen besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen beiden Standesämtern.

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Anmeldung nach Möglichkeit persönlich vornehmen. Sollte einer der beiden Partner verhindert sein, so kann er mit Hilfe der Beitrittserklärung (den Vordruck finden Sie unter dem Reiter "Downloads / Links") den Partner in die Lage versetzen, die Eheschließung allein anzumelden. Die Ehe muss innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung geschlossen werden, ansonsten verliert die Anmeldung ihre Gültigkeit und muss wiederholt werden.

Die Ehe muss nicht zwingend beim Wohnsitzstandesamt geschlossen werden. Nach erfolgter Anmeldung beim Wohnsitzstandesamt können Sie bei Ihrem Wunschstandesamt innerhalb der BRD heiraten.

Bei Eheschließung mit Ausländerbeteiligung vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin, da wegen der großen Unterschiede bei den Ehevoraussetzungen in den einzelnen Ländern und des daraus resultierenden Beratungsbedarfs keine abschließende Liste der benötigten Unterlagen erstellt werden kann.

Links und Downloads

Erläuterungen und Hinweise