Beschreibung
Wer erhält eine Urkunde?
Gemäß § 62 Abs. 1 des Personenstandsgesetzes (PStG) sind auf Antrag den Per-sonen Personenstandsurkunden zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Wie erhalte ich eine Urkunde?
Sie erhalten Ihre Urkunde durch persönliche oder telefonische Vorsprache oder schriftlichen Antrag beim entsprechenden Standesamt. Die meisten Standesämter bieten heute auch die Möglichkeit einer Urkundenanforderung auf elektronischem Wege. Ein entsprechender Link (Öffnet in einem neuen Tab) findet sich dann auf der jeweiligen Homepage.