Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren, die dringend einen gültigen Ausweis benötigen. Ab 1. November 2007 gilt bundesweit: Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden.
Gültigkeit des Dokuments Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von 3 Monaten. Für die Beantragung sind erforderlich
- persönliche Vorsprache
- bisheriger Personalausweis
- Geburts- oder Heiratsurkunde
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- Gebühr: 10,00 €