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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht! Interesse?
Wiederkehrend finden Wahlen auch in der Gemeinde Kreuzau statt. Für die Durchführung dieser Wahlen werden in den Wahlvorständen viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt, in Kreuzau meist um die 180 Personen. Das Wahlamt der Gemeinde Kreuzau ruft deshalb dazu auf, sich als freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu melden.
Als Mitglied des Wahlvorstandes haben Sie die Gelegenheit, Demokratie hautnah zu erleben, bei der Entscheidung über die Zukunft des kommunalen Parlamentes selbst mitzuwirken und dabei neue Menschen kennenzulernen!
Voraussetzung
Wahlhelfer kann sein, wer am Wahltag das erforderliche Mindestalter besitzt, die deutsche Staatsangehörigkeit und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland innehat oder sich sonst dort gewöhnlich aufhält sowie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Zu den Aufgaben gehört es
Wahlbenachrichtigungen und Ausweise der Bürgerinnen und Bürger zu überprüfen.
Wahlberechtigungen mithilfe des Wählerverzeichnisses zu kontrollieren.
Wahlergebnis festzustellen.
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer treffen sich morgens um 7.30 Uhr in ihrem Wahllokal und können einen Schichtdienst vereinbaren. Für die Mitarbeit in einem Wahlvorstand zahlt die Gemeinde Kreuzau ein "Erfrischungsgeld".
Wenn Sie Interesse haben, in einem Wahlvorstand mitzuwirken, dann melden Sie sich bitte beim Wahlbüro der Gemeinde Kreuzau unter Tel. 02422/507-432 bzw. per E-Mail wahlenkreuzaude.
Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns.
Wahlbüro der Gemeinde Kreuzau