Schiedpersonen, also Schiedsmänner und Schiedsfrauen, sind zuständig für den friedlichen Ausgleich von Interessen, z.B. bei Streitigkeiten auf dem Gebiet des Nachbarschaftsrechts oder sonstigen zivilrechtlichen Gebieten. Den gegnerischen Parteien wird ermöglicht, einen Streit ohne Polizei, Justiz und Anwälte zu schlichten.
Die speziell geschulten Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unparteiisch.
Herr Norbert Saupp
Schiedsmann der Gemeinde Kreuzau
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