Grußwort
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bei der Kommunalwahl 2020 wurde ich zum zweiten Mal zum Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau gewählt. Dafür meinen großen Dank an alle Bürgerinnen und Bürger für das ausgesprochene Vertrauen.
Das Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Kreuzau ist für mich nicht einfach nur ein Job. Dieses Amt betrachte ich vielmehr als eine Berufung – als eine Aufgabe, zu der Sie mich berufen haben. Einem Ruf, dem ich gerne folge.
Ihre Meinungen und Anregungen finden bei mir stets ein offenes Ohr. Dazu biete ich Ihnen regelmäßig Bürgermeistersprechstunden im Rathaus an. Darüber hinaus bin ich immer wieder in den Ortsteilen unterwegs, um mit Ihnen vor Ort ins Gespräch zu kommen, über wichtige Entwicklungen zu informieren oder mit Ihnen in einem Diskussionsprozess über die Zukunft des jeweiligen Ortsteils einzutreten.
Mir ist es wichtig, Sie bei anstehenden Entscheidungen frühzeitig mit einzubeziehen. Nutzen Sie gerne unsere zahlreichen Angebote wie Dorfkonferenzen, Einwohnerversammlungen oder Foren, um über die Zukunft der Gemeinde Kreuzau mitzuentscheiden.
Es gibt viele Ideen, die umgesetzt werden möchten. Gemeinsam mit Ihnen, dem Gemeinderat und der Verwaltung werden wir die Zukunft der Gemeinde Kreuzau erfolgreich weiter gestalten und die Lebensqualität verbessern.
Packen wir es an - ich freue mich darauf!
Ihr
Ingo Eßer
Pressefotos von Bürgermeister Ingo Eßer
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Kontakt
Zeiten
Montag bis Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag 13.30 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 13.30 bis 17.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Hinweis: Das Sozial- und Grundsicherungsamt sowie das Steueramt sind mittwochs geschlossen.
Sprechstunde mit Bürgermeister Ingo Eßer
Mir ist es ein besonderes Anliegen für die Kreuzauer Bürgerinnen und Bürger stets ein offenes Ohr zu haben. Um Ihnen die Möglichkeit zu bieten, mit mir ein persönliches Gespräch über die Angelegenheiten der Gemeinde Kreuzau zu führen, biete ich eine Bürgermeistersprechstunde an. Diese findet in der Regel zweiwöchentlich donnerstags in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr statt (Termine in den Schulferien eingeschränkt).
Eine vorherige telefonische Anmeldung beim Vorzimmer unter der Rufnummer 02422/507-239 ist erwünscht und wird empfohlen. Hier besteht auch die Möglichkeit die Termine telefonisch zu erfragen.
Werdegang von Bürgermeister Ingo Eßer
Persönlich
- Diplom-Verwaltungswirt (FH)
- Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau
- Geburtsjahr 1966
- Verheiratet, 3 Kinder
Berufliche Stationen
- seit 06/2014: Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau
- 04/2011-06/2014: Bundesbeamter im höheren Dienst beim BMFSFJ
- 04/1996-03/2011: Bundesbeamter im gehobenen Dienst beim Bundesministerium für Familie, Frauen und Jugend, Bonn (BMFSFJ)
- 04/1993-03/1996 Studium des öffentlichen Rechts an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Bundes in Köln und Brühl
- 08/1984-03/1993: Kommunalbeamter im mittleren Dienst bei der Kreisverwaltung Düren
- 1984: Fachabitur an der Höheren Handelsschule
Politische Stationen
- seit 1990: Mitglied im Gemeindeverbandsvorstand der CDU Kreuzau
- seit 1989: Mitglied der CDU
- 1994-2014: Mitglied des Rates der Gemeinde Kreuzau, von 05/2005 bis 06/2014 Fraktionsvorsitzender der CDU Fraktion
- 1999-2014: Kreistagsabgeordneter des Kreises Düren
Aufgaben als Bürgermeister
Der Bürgermeister wird spätestens seit der Kommunalwahl 1999 direkt von der Bürgerschaft gewählt. Seitdem übt er alleine die früheren Aufgaben des ehrenamtlichen Bürgermeisters und die des Gemeindedirektors aus. Er hat sein Amt unparteiisch und neutral auszuführen. Seit der Änderung der "Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)" im Dezember 2013 wird der Bürgermeister für die Dauer von fünf Jahren zugleich mit dem Rat gewählt. Die bis dato bestehende Abkopplung der Wahl des Bürgermeister von der Ratswahl wurde wieder aufgehoben. Der Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau ist, wie auch der Rat bis 2020 gewählt (einmalige Sonderregelung). Die Aufgaben des Bürgermeisters legt ebenfalls die Gemeindeordnung fest. Hieraus ergeben sich zusammenfassend 3 große Aufgabenfelder für den Bürgermeister:
1. Chef der Verwaltung
Der Bürgermeister ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsganges der gesamten Verwaltung; er leitet und verteilt die Geschäfte und er informiert den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten. Weiterhin hat der Bürgermeister mit der Verwaltung die Beschlüsse der Ausschüsse und des Rates vorzubereiten. Er entscheidet selbst in Angelegenheiten, die ihm der Rat übertragen hat, und ihm obliegt die Erledigung aller Aufgaben, die ihm aufgrund gesetzlicher Vorschriften übertragen sind. Nicht zuletzt führt der Bürgermeister die Beschlüsse des Rates aus. Er leitet alle Wahlen innerhalb des Gemeindegebietes, solange er nicht selbst zur Wahl ansteht.
2. Ratstätigkeit
Der Bürgermeister ist zuständig für die Einberufung des Rates und er setzt die Tagesordnung fest. Er leitet die Sitzung des Rates, in dem er stimmberechtigtes Mitglied ist; er handhabt während der Sitzung die Ordnung und übt dort ebenso das Hausrecht aus. Der Bürgermeister kann unter bestimmten Voraussetzungen Beschlüssen des Rates widersprechen oder sie sogar beanstanden.
3. Repräsentation
Dem Bürgermeister obliegt die Vertretung des Rates nach außen; nur er kann Rechtsgeschäfte unterzeichnen, die die Gemeinde binden. Er ist aber auch der Repräsentant des Rates und der Gemeinde. Dies kann bei Veranstaltungen und Terminen innerhalb der Gemeinde sein, aber auch nach außen gegenüber dem Kreis, anderen Kommunen, Behörden, Firmen oder Personen. Er ist zusammen mit der Verwaltung Ansprechpartner bei Belangen, die die Zuständigkeit der Gemeinde betreffen, oder bei denen die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hilfe suchen. Der Bürgermeister ist der gesetzliche Vertreter der Gemeinde in Rechts- und Verwaltungsgeschäften.
Ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters
Entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung wählt der Rat aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation. Die geheime Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts stellt sicher, dass sich die Mehrheitsverhältnisse im Rat auch bei der Besetzung der Stellvertreter des Bürgermeisters widerspiegeln. Für die aktuelle Wahlperiode hat der Rat der Gemeinde Kreuzau zwei ehrenamtliche Stellvertreter gewählt:
1. stellvertretender Bürgermeister Herr Peter Macherey
2. stellvertretender Bürgermeister Herr Hermann-Josef Schmitz