Aktuelle Informationen
In Kreuzau wie auch in anderen Kommunen ist die Anzahl der Asylbewerber durch vermehrte Entscheidungen der Asylverfahren rückläufig. Die Gemeinde Kreuzau verfolgt weiterhin ein Konzept der dezentralen Unterbringung an verschiedenen Standorten im Gemeindegebiet und vollzieht einen niederschwelligen öffentlichen Diskurs, z.B. durch regelmäßige Information in den Fachausschüssen.
- Bericht über die Asylsituation in der Gemeinde Kreuzau (Vorlage 37/2015) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bericht über die Asylsituation in der Gemeinde Kreuzau (Vorlage 38/2015) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bericht über die Asylsituation in der Gemeinde Kreuzau (Vorlage 40/2015) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bericht über die Flüchtlingssituation in der Gemeinde Kreuzau (Vorlage 68/2016) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bericht über die Flüchtlingssituation in der Gemeinde Kreuzau (Vorlage 21/2017) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bericht über die Flüchtlingssituation in der Gemeinde Kreuzau (55/2017) (Öffnet in einem neuen Tab)
Vor diesem Hintergrund ist in den Unterkünften wieder ein wenig Raum und Platz, um die Zimmer zu renovieren, Möbel auszutauschen und Hilfestellung zu geben bei Reinigung, Nutzung von Heizung, Elektrizität und Wasser sowie in kulturell andersartigen Alltagssituationen.
Sehr viele der Flüchtlinge haben zum Teil traumatische Erlebnisse auf ihrer Flucht zu verarbeiten. Eine Betreuung der Flüchtlinge ausschließlich mit den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung ist nicht zu bewältigen. Die Schaffung einer Willkommenskultur und eine rasche Integration dieser Menschen in unsere Gesellschaft können nur mit der Unterstützung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer gelingen. Offene Kommunikation und eine gute Vernetzung sind hierbei ein sehr wichtiger Faktor.
Viele der Flüchtlinge haben zwischenzeitlich die Entscheidung über ihr Asylverfahren erhalten. Einige Familien oder auch Einzelpersonen haben Mietwohnungen, sowohl innerhalb als auch außerhalb von Kreuzau, gefunden. Auf Grund einer neuen Rechtslage erhalten anerkannte Flüchtlinge eine Wohnsitzauflage, diese Personen müssen zwingend für drei Jahre ihren Wohnsitz in Kreuzau behalten bzw. nehmen, wenn sie auf soziale Leistungen angewiesen sind. Gerade für diesen Personenkreis ist die eigene Anmietung von Wohnungen sinnvoll. Die Wohnungssuche gestaltet sich als sehr schwierig und kann in den meisten Fällen nur mit Hilfe der ehrenamtlichen Helfer gelöst werden.
Informationsveranstaltung Asylbewerber- und Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Kreuzau
Weitere Informationen erhalten Sie unter
Zuständigkeiten - Wer ist in welchem Bereich zuständig?
Die Mitarbeiter des Sozialamtes stellen die Unterbringung der neu ankommenden Asylbewerber und auch der Personen mit Wohnsitzauflage sicher, d. h. sie sorgen dafür, dass die Flüchtlinge ein Bett zum Schlafen in einem Mehrbettzimmer haben sowie einen abschließbaren Schrank für ihre persönlichen Sachen. Weiterhin bekommen sie eine Grundausstattung an Kochgeschirr, so dass sie in einer Gemeinschaftsküche kochen können.
Familien werden nach Möglichkeit in einer angemessenen Wohnung untergebracht, die mit gebrauchten Spendenmöbeln eingerichtet wird.
Die festgelegten Geldleistungen werden in der Regel monatlich zu festen Terminen durch das Sozialamt ausgezahlt.
Die Häuser/Wohnungen werden regelmäßig von den Mitarbeitern des Sozialamtes und den Hausmeistern aufgesucht, um nach dem Rechten zu sehen und eventuelle Missstände zu beseitigen.
Anerkannte Flüchtlinge werden angehalten, sich eigenen Wohnraum zu suchen, sofern sie in Gemeinschaftsunterkünften leben. Familien, die in von der Gemeinde angemieteten Wohnungen leben, wird angeboten, die Mietverträge zu übernehmen.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen gerne zur Verfügung:
Kontakt
Ort
Tanja Kupferschläger
Abteilungsleiter/in
Raum 112
Rathaus Kreuzau
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
Barrierefreier Zugang
Ein WC ist barrierefrei erreichbar
Bitte nutzen Sie den Haupt- oder Seiteneingang!
Buslinie 201, 210, 211 & 221 bis Haltestelle Kreuzau „Rathaus“ oder Rurtalbahn bis Haltepunkt Kreuzau „Bahnhof“
Zeiten
Montag bis Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag 13.30 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 13.30 bis 17.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Hinweis: Das Sozial- und Grundsicherungsamt sowie das Steueramt sind mittwochs geschlossen.
Kontakt
Ort
Sandra Graß
Sachbearbeiter/in
Raum 110
Rathaus Kreuzau
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
Barrierefreier Zugang
Ein WC ist barrierefrei erreichbar
Bitte nutzen Sie den Haupt- oder Seiteneingang!
Buslinie 201, 210, 211 & 221 bis Haltestelle Kreuzau „Rathaus“ oder Rurtalbahn bis Haltepunkt Kreuzau „Bahnhof“
Zeiten
Montag bis Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag 13.30 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 13.30 bis 17.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Hinweis: Das Sozial- und Grundsicherungsamt sowie das Steueramt sind mittwochs geschlossen.
Ehrenamt
Die Flüchtlingsinitiative WELCOME besteht aus ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, welche über regelmäßig stattfindende WELCOME-Treffen ein Kennenlernen von Flüchtlingen und interessierten Ehrenamtlern ermöglichen. Es können bei Kaffee und Tee Kontakte geknüpft, Gespräche geführt, gespielt und Deutsch gelernt werden.
Es finden gemeinsame Ausflüge statt, aber auch Unterstützung z. B. in Form von mehrsprachigen Helfern, die bei Übersetzungen helfen.
Die WELCOME-Treffen finden in der Regel jeden Donnerstag von 16.00 – 18.00 Uhr im evangelischen Gemeindehaus, Heribertstraße 5, statt. Es wird eingeladen zum Treffen und Kennenlernen mit Flüchtlingen, Helfern und interessierten Leuten aus der Umgebung. Die aktuellen Termine finden Sie im Veranstaltungskalender der Gemeinde Kreuzau.
Kontakt
Zeiten
Eine Kontaktaufnahme ist möglich bei
- Pfarrer Martin Gaevert, Tel. 02421-262 06 89 (deutsch, engl.)
- Astrid Hohn, Tel. 0171-698 80 23 (deutsch, francais)
- Ronald Grey, Fahrradwerkstatt, Tel. 02422-903777 (deutsch, engl.)
Willkommen im Dorf
Spenden
Folgende Sachspenden werden im Rathaus Kreuzau gerne entgegengenommen:
- Decken
- Handtücher, Bettwäsche
- Besteck
- Töpfe
- Küchenutensilien (Brettchen, Suppenkellen, Nudelsieb, Backutensilien u.ä.)
- Wäscheständer
- Fernseher, Digitalreceiver
- Kleinere Teppiche (Läufer)
- Möbel nur nach Absprache und Bedarf
Kontakt
Ort
Sandra Graß
Sachbearbeiter/in
Raum 110
Rathaus Kreuzau
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
Barrierefreier Zugang
Ein WC ist barrierefrei erreichbar
Bitte nutzen Sie den Haupt- oder Seiteneingang!
Buslinie 201, 210, 211 & 221 bis Haltestelle Kreuzau „Rathaus“ oder Rurtalbahn bis Haltepunkt Kreuzau „Bahnhof“
Zeiten
Montag bis Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag 13.30 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 13.30 bis 17.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Hinweis: Das Sozial- und Grundsicherungsamt sowie das Steueramt sind mittwochs geschlossen.
Kleidung wird an folgenden Stellen angenommen:
Kontakt
Ort
Jedermann-Teilhabeladen
Caritas
Hauptstraße 98
52372 Kreuzau
Zeiten
Abgabe bzw. Annahme bitte vorher telefonisch abklären
Ort
Kleiderkammer des Sozialen Netzwerkes Nideggen e.V.
Rather Str. 137
52385 Nideggen-Rath
Zeiten
Öffnungszeiten
montags 09.30 – 13.00
donnerstags 14.30 – 18.00 Uhr
Kontakt
Ort
Schatztruhe Düren e.V.
Weierstraße 35
52349 Düren
Zeiten
(kann ohne Voranmeldung abgegeben werden)
Von dort werden die Kleiderspenden gegen eine sehr kleine Schutzgebühr an die Flüchtlinge weitergegeben.
Hilfen · Unterstützung · Wissenswertes
Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel
Die Asylbewerber können ein Monatsticket (Mobilticket) erwerben. Es handelt sich hierbei um einen Jahresvertrag. Mit diesem Mobilticket sind die Asylbewerber (personengebunden) berechtigt, Busse und Rurtalbahn kostenfrei zu nutzen, und zwar innerhalb des Kreises Düren.
Dieses Mobilticket wird jedem Asylbewerber zum Preis von z. Zt. 23,50 Euro angeboten.
Kinder unter 6 Jahren fahren kostenfrei.
Kann mein Kind in den Kindergarten gehen oder die Schule besuchen?
Schulpflichtige Kinder werden automatisch dem Schulamt gemeldet und zur Schuluntersuchung eingeladen. Es besteht Schulpflicht.
Kinder im Kindergartenalter können über den Kita-Navigator in den örtlichen Kindergärten angemeldet werden.
Wo gibt es Sprachkurse?
Bei den regelmäßig donnerstags stattfindenden Treffen der WELCOME-Flüchtlingsinitiative im evangelischen Gemeindehaus wird u.a. deutsch gelernt.
Kosten für „offizielle“ Deutschkurse können während der Dauer des Asylverfahrens nicht übernommen werden.
Wer hilft bei Krankheit?
Kosten für Arztbesuche werden in akuten Fällen vom Sozialamt übernommen.
Krankenscheine werden durch das Sozialamt ausgestellt, und zwar ein Krankenschein je Quartal. Überweisungen zu Fachärzten müssen durch das Sozialamt noch einmal abgestempelt werden.
Notfallbehandlungen können jederzeit ohne Krankenschein erfolgen.
Informationsflyer zum Thema Energiesparen
Wohnraum für (anerkannte) Flüchtlinge gesucht
Die Anzahl der Anerkennungen bei den Asylverfahren der Flüchtlinge steigt derzeit wöchentlich, zum Teil verbunden mit Wohnsitzauflagen (Verpflichtung, drei Jahre im Gemeindegebiet Kreuzau zu bleiben).
Es wird deshalb dringend Wohnraum gesucht für Familien, Ehepaare und Einzelpersonen. Ein Mietvertrag wäre unmittelbar mit den ausländischen Flüchtlingen zu schließen.
Die Miete kann, solange ein Sozialleistungsbezug erfolgt, über die job-com des Kreises Düren direkt an den Vermieter gezahlt werden.
Kommt eine derartige Vermietung für Sie in Frage, wenden Sie sich gerne an die Sozialarbeiterin Frau Hoffmann oder die Flüchtlingsinitiative WELCOME.
Kontakt
Ort
Sandra Graß
Sachbearbeiter/in
Raum 110
Rathaus Kreuzau
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
Barrierefreier Zugang
Ein WC ist barrierefrei erreichbar
Bitte nutzen Sie den Haupt- oder Seiteneingang!
Buslinie 201, 210, 211 & 221 bis Haltestelle Kreuzau „Rathaus“ oder Rurtalbahn bis Haltepunkt Kreuzau „Bahnhof“
Zeiten
Montag bis Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag 13.30 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 13.30 bis 17.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Hinweis: Das Sozial- und Grundsicherungsamt sowie das Steueramt sind mittwochs geschlossen.