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Gemeinde Kreuzau

Informationen zur Briefwahl

Onlinebriefwahlanträge ab sofort möglich

Ab sofort können Briefwahlanträge zur Europawahl am 09. Juni 2024 gestellt werden. Auch ein Online-Antrag ist wieder möglich. Briefwahlunterlagen werden in der Regel innerhalb von wenigen Tagen zugestellt.

Die Briefwahl eröffnet den Wahlberechtigten, die sich am 09. Juni 2024 während der genannten Wahl außerhalb der Gemeinde Kreuzau aufhalten oder infolge Krankheit ihren Wahlraum nicht aufsuchen können, die Möglichkeit, dennoch ihre Stimmen abzugeben.

Wo und wie kann ich Briefwahl beantragen?

Wer durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen. Diese können beim Wahlbüro im Rathaus der Gemeinde Kreuzau, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, Zimmer 232, beantragt werden. An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus rechtlichen Gründen eine telefonische Beantragung nicht zulässig ist.

1. Online-Briefwahlantrag stellen
Die einfachste Möglichkeit der Beantragung besteht darin, den  Online-Antrag (Öffnet in einem neuen Tab) auszufüllen.

2. Briefwahlantrag auf Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen
Wer nicht die Möglichkeit hat, den Briefwahlantrag im Internet (oder direkt über den QR-Code auf den Wahlbenachrichtigung) zu stellen, der kann selbstverständlich auch die Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Versand ab dem 08.05.2024) benutzen, um den dort aufgedruckten Wahlscheinantrag auszufüllen.

Ein Briefwahlantrag muss unbedingt den Vor- und Nachnamen des Antragstellers, seine Wohnanschrift und sein Geburtsdatum enthalten, sowie persönlich vom Wähler unterschrieben sein. Fehlt eine dieser Angaben, so kann der Antrag nicht zügig bearbeitet werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung vorliegen hat, kann einen formlosen Briefwahlantrag stellen.

Merke: Unterlagen nur auf Antrag: Dieser muss Vornamen, Nachnamen, Wohnanschrift, Geburtsdatum, persönliche Unterschrift enthalten (Ausnahme: Online-Briefwahlantrag).

Die Anträge müssen entweder per Post an die Gemeindeverwaltung gesendet, alternativ in den Rathausbriefkasten (Haupteingang zur Bahnhofstraße) eingeworfen, oder persönlich dort abgegeben werden. Sie erhalten Ihre Briefwahlunterlagen kurzfristig zugestellt. 

Wer mit Termin ins Rathaus kommt, kann dort auch direkt per „Briefwahl vor Ort“ wählen.

Einem anderen als dem Wahlberechtigten persönlich dürfen die Wahlunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung dazu durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Ein entsprechender Vordruck für eine solche Vollmacht ist ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt. Die Vollmacht kann aber auch formlos eingereicht werden. Um Missbräuche zu verhindern, darf eine Person allerdings nicht mehr als vier andere Wahlberechtigte vertreten. 

Es ist aber auch möglich, dass Sie sich die Briefwahlunterlagen zum Beispiel an den Urlaubsort nachsenden lassen. Innerhalb Deutschlands ist so eine Abwicklung des Briefwahlgeschäfts innerhalb von einer Woche möglich. Briefe ins Ausland und zurück dauern erfahrungsgemäß etwas länger. Nichtsdestotrotz sollte jeder, der per Briefwahl wählen möchte, rechtzeitig die Unterlagen beantragen und nicht bis zum letzten Tag vor der Abreise in den Urlaub damit warten.

Briefwahlanträge können bis zum 07. Juni 2024, 18:00 Uhr gestellt werden.

Danach ist ein Antrag nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung möglich und dies auch nur bis zum Wahltag (09.06.2024) um 15:00 Uhr.

Wie funktioniert die Briefwahl

Mit den Briefwahlunterlagen erhält der Wähler die amtlichen Stimmzettel, den Wahlschein, einen weißen Stimmzettelumschlag, einen hellroten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt. Der Wähler kennzeichnet zunächst die Stimmzettel mit einem Kreuz für seine Stimme. Personen, die des Lesens unkundig sind oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, ihr Stimmrecht auszuüben, dürfen sich bei der Briefwahl einer Hilfsperson ihres Vertrauens bedienen.

Der gekennzeichnete Stimmzettel wird nach innen gefaltet sodann in den weißen Stimmzettelumschlag gelegt. Der Umschlag ist zuzukleben. Anschließend muss die Versicherung an Eides Statt auf dem Wahlschein vom Wähler bzw. der oben beschriebenen Hilfsperson unterschrieben werden. Der unterschriebene Wahlschein wird dann zusammen mit dem verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag in den hellroten Wahlbriefumschlag eingelegt. Auch der Wahlbriefumschlag ist zuzukleben.

Anschließend kann der Wahlbriefumschlag direkt im Rathaus abgegeben (Briefkasten) oder unfrankiert zur Post gegeben werden. Wahlbriefumschläge, die aus dem Ausland abgesendet werden, müssen frankiert werden! Diese sind nicht kostenfrei. Alle Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag bis spätestens um 18:00 Uhr im Rathaus beim Wahlamt eingegangen sein. Wahlbriefe bitte am Wahlsonntag nicht in den Wahllokalen, sondern nur im Rathaus abgeben. Verspätet eingegangene Wahlunterlagen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. 

Stimmenauszählung
Die Briefwahlunterlagen werden durch die Briefwahlvorstände im Rathaus geprüft und es erfolgt die Stimmenauszählung. Diese erfolgt ab 18:00 Uhr.

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