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FBG Hürtgenwald-Kreuzau

Was ist eine Forstbetriebsgemeinschaft?

Eine Forstbetriebsgemeinschaft oder Waldbesitzervereinigung ist ein Zusammenschluss von Waldbesitzern. Gemeinsam soll die Bewirtschaftung von Waldflächen und Aufforstungsflächen verbessert werden.

Entstanden sind die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse Ende der 1950er-, Anfang der 1960er-Jahre aufgrund der sogenannten Kleinteiligkeit des Waldbesitzes, weil die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes zum Teil durch ungünstige Besitzstrukturen, kleine Besitzgrößen und Gemengelage erschwert wurde. Lösungsmöglichkeiten ergaben sich durch eine überbetriebliche Zusammenarbeit. Im Zuge eines sich immer mehr internationalisierenden Holzmarkts, insbesondere nach der Öffnung Osteuropas Anfang der 1990er Jahre, ist die eigenständige Bewirtschaftung für den Großteil der Waldbauern mit nur wenigen Hektar Wald unrentabel geworden. Eine überbetriebliche Zusammenarbeit wurde somit noch wichtiger, um auf einem globalisierten Markt konkurrenzfähig bleiben zu können.

Zu den Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen zählen in der BRD nach dem Bundeswaldgesetz die Forstbetriebsgemeinschaften, die Forstbetriebsverbände und die Forstwirtschaftlichen Vereinigungen, deren Aufgaben im Bundeswaldgesetz spezifiziert sind. Ergänzungen zu den Vorgaben des BWaldG finden wir in den Landeswaldgesetzen. So existieren in Hessen z.B. zusätzlich zu den genannten Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen die sogenannten Forstbetriebsvereinigungen.

Über Möglichkeiten, die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse neuen bzw. derzeitigen Anforderungen anzupassen, wird seit einigen Jahren viel diskutiert.

Verwendet wird die Bezeichnung Forstbetriebsgemeinschaft sowohl in Deutschland, Österreich, als auch in der Schweiz.

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