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Gemeinde Kreuzau

Denkmalschutz

„Untere Denkmalbehörde“ ist die Gemeinde Kreuzau; sie legt per Ratsbeschluss fest, ob eine Sache Denkmal wird oder nicht. Die „Obere Denkmalbhörde" für den Bereich unserer Gemeinde ist der Kreis Düren als Fachaufsicht.

Beschreibung

Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde:

  • Schutz und Pflege der Denkmäler Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmälern
  • Führen einer Denkmalliste
  • Erteilen von Erlaubnisbescheiden B
  • eratung und Überwachung von Restaurierungen
  • Förderanträge im Denkmalschutz
  • Steuerbescheinigungen im Denkmalschutz Baudenkmäler: Zu den Baudenkmälern zählen Sakralbauten, historische Wohn- und Fachwerkhäuser, imposante Adelsbauten und alte Befestigungsanlagen. Sie zeugen von der Historie und sind weit mehr als bloße Anschauungsobjekte der Geschichtsforschung. Ihre Erhaltung ist von zentraler Bedeutung für die Attraktivität der Stadt.
  • Mangelnde Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen, unsachgemäßer Umgang, Grundstücksspekulation oder gar das Desinteresse eines Eigentümers können die Existenz eines Baudenkmals gefährden.
  • Kurzfristige Moden oder ungeeignete Nutzungsvorstellungen können wichtige Elemente und Teile eines Baudenkmals für immer auslöschen. Daher ist es eine wichtige Aufgabe der Denkmalbehörden, die Denkmäler in der ganzen Fülle zu erfassen, zu erforschen und zu publizieren. Denn nur die bewusst gemachten Zeugnisses der Vergangenheit wecken das öffentliche Interesse an ihrer Erhaltung und Pflege.
  • Bodendenkmäler: Die meisten Spuren der Menschheitsgeschichte finden sich im Boden. Bodendenkmäler zeugen von ehemaligen Bestattungsplätzen und Kultorten, von alten Handelsplätzen, Siedlungen oder Befestigungsanlagen. Als Zeugnisse der Besiedlung der Landschaft ermöglichen sie faszinierende Einblicke in die Geschichte und Lebensweise unserer Vorfahren. Viele Bodendenkmäler sind durch Überplanung, Baumaßnahmen und Bodeneingriffe hochgradig gefährdet und von endgültiger Zerstörung bedroht. Die Denkmalförderungsprogramme helfen dabei, die Bodendenkmäler an Ort und Stelle zu erhalten. Falls Ausgrabungen dennoch nicht zu vermeiden sind, dienen die Zuschüsse dazu, die notwendigen archäologischen Untersuchungen sorgfältig durchzuführen und die wichtigen Bodenurkunden unbeschadet für Archive und Museen zu retten."

Links und Downloads

Erläuterungen und Hinweise