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Gemeinde Kreuzau

Bauleitplanung in Kreuzau

Die Bauleitplanung ist die unterste Ebene der Raumordnung auf gemeindlicher Ebene. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) zu regeln.

Bauleitplanung

Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie umfassende Informationen zu allen Bebauungsplänen, sonstigen Satzungen und FNP-Änderungen der Gemeinde Kreuzau. Dieser Karte können Sie die aktuelle planungsrechtliche Situation im Gemeindegebiet entnehmen, welche Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben ist. Dargestellt werden rechtsverbindliche Bebauungspläne und weitere gültige Satzungen sowie Bebauungspläne und Satzungen, die sich im Aufstellungsverfahren befinden.

Flächen, welche nicht farbig hinterlegt sind, liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bzw. einer Satzung. In diesen Fällen wird die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach den §§ 34 oder 35 Baugesetzbuch beurteilt. Wenn Sie Fragen zu den Beurteilungskriterien haben, sprechen Sie uns gerne an.

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Andrea Drewes-Janssen
Sachbearbeiter/in
Dieter Kruppa
Abteilungsleiter/in

Bauleitpläne im Verfahren

Rechtskräftige Bauleitpläne

Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen

Open Data im Bereich Bauleitplanung in der Gemeinde Kreuzau

Planlexikon - umfassende Informationen zu grundlegenden Themen der Gemeindeentwicklung und Gemeindeplanung

Onlinedienst des Kreises Düren: Flächennutzungsplan / Bebauungspläne der Gemeinde Kreuzau

Screenshot des Online-Portals

Durch die Kreisverwaltung Düren wurden der Flächennutzungsplan und alle Bebauungspläne der Gemeinde Kreuzau digitalisiert und in einem Online-Portal zur Verfügung gestellt.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind die Bauleitpläne von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen. Die damit festgelegte kommunale Planungshoheit ergibt sich aus der kommunale Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG. Die Zuweisung der Bauleitplanung an die Gemeinden als eigene Angelegenheit gewährleistet, dass neben der Initiative auch die Verantwortung für die Bauleitpläne im örtlichen Bereich liegen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie das Abrufen von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen im Online-Portal funktioniert, finden Sie unter dem folgenden Link. 

Formulare und Anträge aus den Bereichen Bauen und Wohnen

Formulare und Anträge aus den Bereichen Bauen und Wohnen erhalten Sie beim Kreis Düren. Diese sind auch  hier (Öffnet in einem neuen Tab) online abrufbar. Einige Vordrucke erhalten Sie auch in der Abteilung 2.1 – Bauleitplanung und Wirtschaftsförderung im Rathaus Kreuzau.

Maßgebende Gesetze und Verordnungen im Bereich Bauen und Wohnen

Bodenrichtwerte

 BORISplus (Öffnet in einem neuen Tab) ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Gemeinde Kreuzau
  • Kreis Düren