Google "Street View" Widerspruchsmöglichkeit
Man kann auch direkt bei Google Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Bilder erheben.
Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann bei Google formlos unter den folgenden Adressen eingelegt werden: per E-Mail an oder per Briefpost an Google Germany GmbH, betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann. Eine Begründung des Widerspruchs ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) empfiehlt betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Aufnahmen gar nicht erst im Internet publiziert werden können. Weitere Informationen des BMELV sind unter www.bmelv.de (ext. Link) verfügbar. Auch kann von dieser Internetseite der Musterwiderspruch herunter geladen werden.
Seitens der Gemeinde Kreuzau stehen Ihnen als Ansprechpartner im Rathaus Kreuzau
Herr Helge Drewes-Janssen
Zentrale Dienste
Tel. 02422/507-234
Fax. 02422/507-178
und
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Datenschutzbeauftragter
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gerne zur Verfügung.