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Gemeinde Kreuzau

Haushalt der Gemeinde Kreuzau im Haushaltsjahr 2024

Der Gemeinderat hat am 23. April 2024 einstimmig die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und den Anlagen für das Jahr 2024 beschlossen.

Seit Jahren ist es üblich, den Haushaltsplan rechtzeitig vor Beginn des Haushaltsjahres zu verabschieden. In diesem Jahr musste von der bewährten Praxis notgedrungen abgewichen werden. Der Entwurf des Haushaltsplans 2024 wurde am 26. September 2023 im Rat eingebracht und an die Fraktionen zur Beratung verwiesen. Im Entwurf wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass mit den dort abgebildeten Planzahlen die dauerhafte Darstellung eines ausgeglichenen Haushalts nicht möglich war und somit die erneute Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts (HSK) drohte. Zum damaligen Zeitpunkt hatte das Land NRW bereits für Frühjahr 2024 eine neue gesetzliche Regelung in Aussicht gestellt, die den zahlreichen Kommunen in finanzieller Notlage dabei helfen sollte, genehmigungsfähige Haushalte aufzustellen. Aus diesem Grund hat der Rat in der Sitzung am 6. Dezember 2023 die Verabschiedung des Haushalts bis zum Inkrafttreten der angekündigten Gesetzesnovelle verschoben. Als dann das zwischenzeitlich kontrovers diskutierte Gesetz Anfang März beschlossen wurde, konnte mit den neu getroffenen Regelungen ein genehmigungsfähiger Haushalt aufgestellt werden, ohne ein HSK entwickeln zu müssen. Allerdings handelt es sich bei diesen gesetzlich geregelten Optionen um Darstellungsmöglichkeiten im Haushalt bzw. der Bilanz, die die Belastungen in die Zukunft verschieben, und keineswegs um strukturelle Entlastungen. Es erfolgen keine realen Erhöhungen der Landeszuwendungen, sodass weder die Ertragslage der Gemeinden verbessert noch die Liquidität erhöht wird.

Wie bei vielen anderen Kommunen in NRW wird auch in Kreuzau die Aufstellung eines ausgeglichenen Haushalts seit Jahren und in zunehmend stärkerem Maß durch vorgegebene Rahmenbedingungen erschwert. Seit dem Jahr 2020 war es zulässig, die Mehraufwendungen und Mindererträge, die zunächst aus der Corona-Pandemie und danach aus den Folgen des Ukraine-krieges resultierten, aus dem regulären Haushalt zu isolieren und in einer Sonderabschreibung ab dem Jahr 2026 abzubilden, sodass die Jahresergebnisse bis dahin nicht durch die Kriseneffektive zum Negativen verändert wurden. Im Jahr 2024 besteht diese Option nicht mehr, obwohl der Krieg in der Ukraine weiter andauert und seine wirtschaftlichen Auswirkungen bis in die Kommunen nach wie vor deutlich spürbar sind. Dadurch ergibt sich im Haushaltsplan 2024 eine wesentliche Verschlechterung. Die Themenbereiche Mobilität, Klimaschutz und Digitalisierung werden auf Jahre hinaus erhebliche finanzielle Ressourcen binden. Die Unterhaltung der gemeindlichen Infrastruktur wie etwa Gebäude, Sportstätten, Straßen und Wege ist kostenintensiv, aber unverzichtbar. Das Land NRW beteiligt sich mit Zuweisungen aus der Schul- und Bildungs- sowie der Sportpauschale in Höhe von ca. 673.000 €, die aber angesichts der vielen erforderlichen Maßnahmen, die unabdingbar sind, um die gemeindlichen Einrichtungen weiterhin nutzen zu können und den Wert zu erhalten, nicht auskömmlich sind. Nahezu 20 Mio. € sind im Jahr 2024 an den Kreis Düren für die Allgemeine Kreisumlage sowie die Jugendamtsumlage abzuführen. Gerade die Aufgaben des Jugendamtes, die der Kreis für alle Kommunen außer der Stadt Düren durchführt, und damit auch die Kosten, die auf die Städte und Gemeinden umgelegt werden, nehmen seit Jahren beständig zu und werden weiter ansteigen. Negativ bemerkbar macht sich das hohe Zinsniveau. Die Gemeinde benötigt regelmäßig Kassenkredite, um die Liquidität jederzeit zu den gesetzlich oder vertraglich bindenden Auszahlungszeitpunkten sicherzustellen. Der damit verbundene Zinsaufwand wird mit 1.083.500 € erwartet. Insgesamt wird im Jahr 2024 mit einem Aufwand von 50,7 Mio. € geplant.

Bei den Erträgen, die im gesetzlich vorgesehenen Idealfall die Aufwendungen decken sollen, ist ein deutlicher Rückgang der Gewerbesteuer zu beobachten, bei dem noch nicht absehbar ist, ob es sich um ein temporäres Phänomen oder einen längerfristigen Trend handelt. In jedem Fall verringert sich die gemeindliche Ertragskraft im Jahr 2024 dadurch im Vergleich zum Vorjahr um 1.850.000 €. Insgesamt wird dadurch bei allen sechs gemeindlichen Steuern, nämlich der Grundsteuern A und B, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer und Zweitwohnungssteuer ein Aufkommen von gut 14,1 Mio. € erwartet. Außerdem erhält die Gemeinde vom Land NRW Steueranteile in Höhe von knapp 12,3 Mio. € sowie Schlüsselzuweisungen und eine Aufwands- und Unterhaltungspauschale als allgemeine Deckungsmittel von ca. 4,1 Mio. €. Bei Gesamterträgen von gut 46,7 Mio. € beträgt das Plandefizit im Jahr 2024 3.980.321 €. Davon soll für 1,1 Mio. € die gesetzlich neu geschaffene Möglichkeit des Verlustvortrags für längstens drei Jahre genutzt werden. Die übrigen gut 2,8 Mio. € vermindern das Eigenkapital.

Trotz des defizitären Ergebnisplans kann und will die Gemeinde auch im Jahr 2024 nicht auf zwingend notwendige investive Maßnahmen verzichten. Insgesamt sind Auszahlungen von 11,5 Mio. € für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sowie den Erwerb von Vermögensgegenständen vorgesehen.

Zusammengefasst fallen hierunter:

  • 3,5 Mio. €  Baumaßnahmen für Straßen und Brücken (u.a. div. Asphaltdeckensanierungen, Neubau Peter-Clemens-Brücke, ÖPNV-Haltestellen);
  • 2,8 Mio. €  Errichtung, Sanierung oder Ausbau von Gebäuden (Dorfgemeinschaftshaus Drove, Heizungsanlage Schulzentrum, Flüchtlingsunterkünfte u.a.);
  • 2,6 Mio. €  Sanierung Kurt-Hoesch-Kampfbahn;
  • 2,2 Mio. €  Kanalbaumaßnahmen (u.a. Stockheim, Dürener Str., Lehrer-Mainz-Str. u.a.)

Die Refinanzierung erfolgt zu mindestens 4,5 Mio. € aus Zuwendungen des Landes. Für die nicht anderweitig gedeckten Investitionen ist eine Kreditermächtigung von 7 Mio. € in der Haushaltssatzung verankert. 

Diese Ausführungen belegen, dass für die Gemeinde – egal ob mit oder ohne Haushaltssicherungskonzept – weiterhin Ausgabedisziplin und die Realisierung zusätzlicher Konsolidierungsmaßnahmen Priorität haben, um auch zukünftig den Pflichtaufgaben nachkommen zu können und außerdem die Aufrechterhaltung der bewährten gemeindlichen Infrastruktur nicht zu vernachlässigen.

Die am 23.04.2024 beschlossene Haushaltssatzung des Jahres 2024 mit dem Haushaltsplan und allen Anlagen ist auf der Webseite der Gemeinde einsehbar. Der Pfad lautet:

www.kreuzau.de\Rathaus\Satzungen und Richtlinien \Finanzverwaltung\ Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Kreuzau (Öffnet in einem neuen Tab)

Seit dem Jahr 2020 kann der Haushaltsplan in interaktiver Form eingesehen werden. Im Interaktiven Haushalt sind alle Daten des Haushaltsplanes hinterlegt. Wesentliche Informationen sind auf hoch aggregierter Ebene zusammengefasst. Um weitere Informationen zu den einzelnen Positionen zu erhalten, können per Mausklick zusätzliche Details aufgerufen werden. Es ist auch ein Benutzerhandbuch hinterlegt, das einen Überblick über die Darstellungen und Auswertungsmöglichkeiten des Interaktiven Haushalts gibt. 

Der Interaktive Haushalt ist unter folgendem Link abrufbar:

www.kreuzau.de/interaktiverhaushalt (Öffnet in einem neuen Tab)

Bei Fragen oder Anregungen zum Haushalt der Gemeinde Kreuzau wenden Sie sich gerne telefonisch (Durchwahl 507-116) oder schriftlich (E-Mails an e.stirnbergkreuzaude) an den Kämmerer, Herrn Stirnberg. 

Der Bürgermeister

-Ingo Eßer-

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