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Gemeinde Kreuzau

Corona: Einreise aus der Ukraine

Seit dem 27. Februar 2022 entfällt die Einstufung der Ukraine als Hochrisikogebiet. Nach der CoronaEinreiseVerordnung besteht vor der Einreise lediglich eine allgemeine Testpflicht. Die Vorgaben sind unabhängig davon grundsätzlich zu beachten.

Wenn Sie nicht mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gelten Sie in Deutschland als nicht geimpft. Zugelassene Impfstoffe sind Biontech, Moderna, Novavax, Astra­Zeneca oder Johnson & Johnson.

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