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Gemeinde Kreuzau

Stellvertreter in der Führungsspitze der Kreuzauer Feuerwehr bestätigt

Die bisherigen stellvertretenden Leiter der Feuerwehr, Guido Baden und Christoph Schröder, wurden erneut in ihrem Amt bestätigt.

Mit dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) hat der Gesetzgeber des Landes NRW festgelegt, dass der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr und bis zu zwei Stellvertreter für die Dauer von 6 Jahren zu bestellen und zu Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen sind.

Die Amtszeit der beiden bisherigen stellvertretenden Wehrleiter endete zum 28.02.2023 nach 6 Jahren. Bereits im Sommer 2022 wurde das Verfahren, welches im BHKG für die Ernennung vorgeschrieben ist, eingeleitet, um einen reibungslosen Ablauf zu generieren.

Die bisherigen stellvertretenden Leiter der Feuerwehr, Guido Baden und Christoph Schröder, wurden erneut in ihrem Amt bestätigt.

In diesem Zusammenhang wurden die Mitglieder der Feuerwehr Kreuzau durch den Kreisbrandmeister „angehört“ und das Ergebnis dieser Anhörung dem Träger des Feuerschutzes, der Gemeinde Kreuzau, mitgeteilt.

Als Ergebnis schlug der Kreisbrandmeister vor, Gemeindebrandinspektor Guido Baden und Gemeindebrandinspektor Christoph Schröder erneut zu stellvertretenden Leitern der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau für die Dauer von 6 Jahren zu ernennen.

In der Sitzung vom 27.09.2022 folgte der Rat diesem Vorschlag und fasste den Beschluss, beide mit Wirkung zum 01.03.2023 erneut für 6 Jahre zu stellvertretenden Leiter der Feuerwehr zu ernennen.

Die Übergabe der Ernennungsurkunden erfolgte am 15.02.2023 durch den allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters, Herrn Beigeordneten Reinhard Theisen, im Rathaus der Gemeinde Kreuzau. In diesem Zusammenhang bedankte er sich auch im Namen von Bürgermeister Ingo Eßer bei der Leitung der Feuerwehr für die geleistete Arbeit und die hervorragende Zusammenarbeit.

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