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Gemeinde Kreuzau

Informationen der Gemeinde Kreuzau

Bürgermeister Ingo Eßer informiert über die Beratungsergebnisse der
14. Ratssitzung, welche am 07. Februar 2023 stattfand.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner 14. Sitzung am 07. Februar 2023 folgende wesentlichen Beschlüsse gefasst, über die ich Sie informieren möchte:

Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau für das Jahr 2023

Auf Antrag der Kreuzauer Interessengemeinschaft e.V. (KIG) hat der Rat einstimmig der Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen an folgenden Terminen im Ortskern Kreuzau zugestimmt:

  • 16.04.2023 von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr aus Anlass des Kunst- und Genussmarktes
  • 03.09.2023 von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr aus Anlass des traditionellen Ortsfestes
  • 03.12.2023 von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr aus Anlass des Adventsmarktes

Die ordnungsbehördliche Verordnung wird in diesem Amtsblatt bekanntgemacht.

Geschwindigkeitsreduzierung in der Hauptstraße

Die Gemeinde Kreuzau hat im Rahmen des Masterplans Städtebaufördermittel beantragt, um künftig eine punktuelle Aufwertung ihrer Hauptgeschäftsstraße (Hauptstraße) vorzunehmen. Im Rahmen dieser geplanten baulichen Umgestaltung, die voraussichtlich für das Jahr 2024 vorgesehen ist, ist beabsichtigt, eine durchgängige Tempo-20-Zone (Geschäftsstraße) im Ortskern für den Bereich der Hauptstraße einzuführen. Eine solche Zone kann allerdings erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme realisiert werden, da erst dann die baulichen Voraussetzungen zur Einführung einer Tempo-20-Zone erfüllt sind. Seitens des Rates wurde bereits im vergangenen Jahr – auch aufgrund wiederholter öffentlicher Forderungen – die Prüfung angeregt, ob im Bereich der Hauptstraße zwischen Burg und Mühlengasse in der Zwischenzeit eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden kann, für die keine bauliche Anpassung erforderlich ist. Eine Anfrage beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren hat ergeben, dass die Voraussetzung auch hierfür nur schwer zu erfüllen sein würden. Daher hat der Rat jetzt die Verwaltung beauftragt, den Antrag dahingehend zu modifizieren, dass eine Tempo-30-Beschilderung im Bereich der Grundschule (Kirchweg bis Freiheit) unter Beibehaltung der Bedarfsampel beantragt wird.

Verwendung der Sportpauschale

Die Gemeinde Kreuzau erhält jährlich durch das Land Nordrhein-Westfalen eine Pauschale zur Unterstützung der sportlichen Infrastruktur, über deren Verwendung im Rahmen der entsprechenden Richtlinien frei entschieden werden kann. Im Jahr 2023 beträgt dieser Landeszuschuss 64.484 Euro. Der Rat hat einstimmig entschieden, aus diesen Mittel im Sport- und Vereinsheim Winden die Erneuerung der Kalt- und Warmwasserleitungen sowie die Sanierung der Nasszellen-Wasserenthärtungsanlage in Höhe von ca. 50.000 Euro und das Vertikutieren, Aerifizieren und Sanden des Rasenplatzes Stockheim infolge der im letzten Jahr durchgeführten Sanierungsmaßnahme in Höhe von ca. 10.000 Euro zu finanzieren. Die nicht verwendeten Mittel werden einer Rücklage zugeführt.

Sportlerehrung 2022

Auf Vorschlag von Privatpersonen und Vereinen hat die Verwaltung dem Rat eine Liste der für das Jahr 2022 zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler sowie langjährig tätiger Funktionäre vorgelegt, die in der jetzigen Sitzung bestätigt worden ist. Die Sportlerehrung wird am 30. März 2023 in der Festhalle Kreuzau stattfinden. Geehrt werden 32 Einzelsportlerinnen und –sportler, davon 17 mit Bronze-, 11 mit Silber- und 4 mit Goldmedaillen. Bei den Mannschaften werden 7 Bronze- und 3 Silbermedaillen vergeben, darüber hinaus kann ein Funktionär für seine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit geehrt werden.

Satzung der Gemeinde Kreuzau über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach BauGB

Im Zuge von Beratungen zu Bebauungsplanänderungsverfahren wird die verursachergerechte Heranziehung von Grundstückseigentümern zu Kostenerstattungsbeträgen aufgrund der durch die bauliche Nutzung von Grundstücken resultierenden erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen immer wieder thematisiert. Die Zulassung der Bebauung im Rahmen der Bauleitplanung bewirkt Eingriffe in den Naturhaushalt, für die gemäß Baugesetzbuch (BauGB) Ausgleiche voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu berücksichtigen sind. Der Ausgleich obliegt grundsätzlich dem Vorhabenträger bzw. Bauherren. Da der Ausgleich regelmäßig nicht direkt auf den Eingriffsgrundstücken möglich ist, sieht das BauGB vor, dass die Gemeinde an Stelle und auf Kosten des Eingriffsverursachers Maßnahmen zum Ausgleich durchführt. Für diesen stellvertretend durchgeführten Ausgleich ist die Gemeinde zur Refinanzierung im Wege der Erhebung von Kostenerstattungen verpflichtet. Um dieser gesetzlichen Forderung nachzukommen ist der Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen erforderlich. Eine solche Satzung wurde nunmehr vom Gemeinderat einstimmig beschlossen und wird in diesem Amtsblatt bekannt gemacht.

Erhöhung der Zuschüsse für die Martinszüge

Bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 hatte der Rat mehrheitlich beschlossen, den Haushaltsansatz aufgrund der deutlich gestiegenen Kosten für die Durchführung der Martinszüge zu erhöhen. Der Haushaltsansatz wurde um 1.500 Euro auf 7.300 Euro erhöht. Der Gemeinderat hat nunmehr die konkreten Verteilkriterien, d.h. einen pauschalen Sockelbetrag je Ortsteil sowie einen Kind bezogenen Einzelbetrag, neu definiert.

Erhöhung der Zuschüsse an Heimatvereine

Auch in diesem Bereich wurde der Haushaltsansatz für das Jahr 2023 im Rahmen der Haushaltsberatungen aufgrund erheblich gestiegener Kosten von 12.090 Euro auf 25.000 Euro erhöht. Der Rat hat zur konkreten Umsetzung jetzt einstimmig beschlossen, die Zeltzuschüsse an Heimat- und Kulturvereine je angemieteter Zeltbahn von bisher 50 Euro auf 200 Euro und die Zuschüsse an die Karnevalsgesellschaften für Karnevalsumzüge von bisher 0,17 € auf 0,34 € je Einwohner für den betreffenden Ortsteil zu erhöhen.

Vergabe des Heimatpreises 2023

Bereits seit 2019 vergibt die Gemeinde Kreuzau den durch das Land Nordrhein-Westfalen geförderten Heimatpreis. Die Verwaltung wurde nunmehr vom Rat beauftragt, den Heimat-Preis nach Bekanntwerden der landesseitigen Förderrichtlinien auch im Jahre 2023 auszuloben. Hierzu wird zu gegebener Zeit ein gesonderter Aufruf erfolgen.

Umgestaltung der K39 Hauptstraße zwischen Peschstraße und Bahnübergang

Bereits seit 2021 befasst sich der Rat mit der Umgestaltung des Bereiches zwischen Peschstraße und Bahnübergang, hat verschiedene Vorplanungen und Varianten diskutiert und hat in der Zwischenzeit auch eine öffentliche Beteiligungen durchgeführt. Zum Hintergrund: In diesem Bereich der Hauptstraße plant der Kreis Düren als Straßenbaulastträger eine Asphaltdeckensanierung. Im Zuge dieser Baumaßnahme besteht die Möglichkeit, den Straßenverlauf in diesem Teilstück zu modifizieren. Eine Verbreiterung der Straße um ca. 0,50 m würde den Straßenverlauf den Straßenabmessungen der bereits erfolgten Kurvenaufweitung im Bereich der Peschstraße / Mühlengasse angleichen. Gleichzeitig könnten dann die dort vorhandenen Parkbuchten den heutigen Fahrzeuggrößen angepasst werden und der barrierefreie Ausbau der dort befindlichen Bushaltestellen erfolgen. Durch diese Maßnahme versprechen sich Kreis und Gemeinde eine deutliche Verkehrsflussverbesserung und Entschärfung der bisherigen verkehrlichen Probleme im Begegnungsverkehr, insbesondere des Schwerlastverkehrs.

Hinzu kommt: Derzeit befindet sich das überbaute Bachbett des Drover Bachs im Bereich der Nebenanlagen (Gehweg und Parkbuchten) sowie teilweise im Straßenbereich. Deshalb nutzt die Gemeinde die Baumaßnahme dazu, auch die Bachabdeckung in diesem Straßenabschnitt zu erneuern. Die zum überwiegenden Teil über den Verlauf des Drover Baches befindlichen Platanen werden für diese Arbeiten leider zu entfernen sein. Eine Ersatzpflanzung ist jedoch im gesamten Straßenverlauf vorgesehen und erfolgt nach Abschluss der Bauarbeiten im Herbst/Winter. Die Baumaßnahme wird zusätzlich durch weitere Versorgungsträger (Wasser, Gas) genutzt, um notwendige Leitungserneuerungen in den Nebenanlagen durchzuführen.

Dem Gemeinderat wurde durch das beauftragte Planungsbüro die konkrete Ausführungsplanung nunmehr vorgestellt, welcher nach ausführlicher Diskussion - auch im Hinblick auf die Verkehrsführung für Radfahrer - mehrheitlich zugestimmt wurde. Ein Baubeginn ist für Mai 2023 geplant.

1. Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Gemeinde Kreuzau

Aufgrund der geplanten Ausweisung eines zentralen Versorgungsbereiches in der Ortslage Stockheim ist es erforderlich, dass Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Gemeinde Kreuzau in Teilen anzupassen und fortzuschreiben. Hiermit sollen die planungsrechtlichen und landesplanerischen Grundlagen zur Ansiedlung eines Vollsortimenters in Stockheim geschaffen werden. Der Rat hat dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zugestimmt. Es folgt eine Abstimmung mit Nachbarkommunen und der Bezirksregierung als zuständige Genehmigungsbehörde.

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