Beschreibung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Details
Verfahrensablauf
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.
Zuständige Stelle
Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes
Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Gebühren
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
- Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): kostenpflichtig
- Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr auf das Konto der Behörde zu überweisen, an die Sie Ihren Antrag richten.
Rechtsgrundlage
Bearbeitungsdauer
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.
Bei schriftlicher Beantragung und Zustellung kann die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage dauern.
Institutionen
Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes
Anschrift und Erreichbarkeit
Ort
Einwohnermeldeamt
Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Rathaus Kreuzau
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
Barrierefreier Zugang
Ein WC ist barrierefrei erreichbar
Bitte nutzen Sie den Haupt- oder Seiteneingang!
Buslinie 201, 210, 211 & 221 bis Haltestelle Kreuzau „Rathaus“ oder Rurtalbahn bis Haltepunkt Kreuzau „Bahnhof“
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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Einwohnermeldeamt | 02422 507477 |