Aus dem Melderegister kann über einzelne Einwohnerinnen oder Einwohner Auskunft erteilt werden. Kann die auskunftssuchende Person ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen, so darf die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen.
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Beschreibung
Werden Personen gesucht, kann durch nicht-öffentliche Stellen und Personen ein Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister gestellt werden. Die gesuchte Person muss in der Gemeinde Kreuzau gemeldet oder gemeldet gewesen sein. Eine Melderegisterauskunft kann nicht erteilt werden, wenn die betroffene Person nicht eindeutig identifiziert werden kann oder für sie eine Auskunftssperre eingerichtet wurde.
Bei Melderegisterauskünften unterscheidet man nach:
einfachen Melderegisterauskünften
erweiterten Melderegisterauskünften
Melderegisterauskünften mit erhöhtem Suchaufwand (Archivauskunft)
Weitere Informationen finden Sie unter Details.
Um eine Person zweifelsfrei ermitteln zu können, sind mindestens drei Angaben erforderlich, z. B.
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Anschrift / letzte bekannte Anschrift in der Gemeinde Kreuzau
Geburtsort
Je konkreter Ihre Angaben sind, desto erfolgreicher ist die Suche.
Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Telefonische Auskünfte sind nicht möglich.
Bitte nutzen Sie den Online-Assistenten zur Beantragung einer einfachen bzw. erweiterten Melderegisterauskunft.
Großkunden: Großkunden (Poweruser) sind z.B. Unternehmen oder Anwaltskanzleien, die regelmäßig und im größeren Umfang Melderegisterauskünfte benötigen. Sie können sich bei d-NRW registrieren lassen. Dieser Service ist kostenpflichtig. Für weitere Informationen bitte hier klicken: www.zemaonline.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Behörden: Über das Meldeportal für Behörden (MpB) wird es Mitarbeitern von Behörden ermöglicht, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Melderegisterdaten kostenlos nachzufragen. Für weitere Informationen bitte hier klicken: https://meldeportal.nrw.doi-de.net/Meldeportal/ (Öffnet in einem neuen Tab)
Privatpersonen: Private Einzelanfragen (z.B. für Klassentreffen) sind nur auf elektronischem bzw. schriftlichem Anfrageweg möglich.
Einfache Melderegisterauskunft
Auf Antrag werden folgende Auskünfte erteilt:
Familienname
Vornamen
akademische Grade
derzeitige Anschriften
Information über den evtl. Todesfall (ohne Sterbedatum)
Erweiterte Melderegisterauskunft
Kann die anfragende Person ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen, erteilt die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft , die zusätzlich zur einfachen Auskunft - je nach Notwendigkeit - folgende Daten umfassen kann:
frühere Vor- und Familiennamen
Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
derzeitige Staatsangehörigkeiten
frühere Anschriften
Einzugsdatum und Auszugsdatum
Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben.
Melderegisterauskunft aus dem Archiv
Meldedaten von Personen, die vor mehr als 5 Jahren verstorben oder weggezogen sind, werden in einem besonders gesicherten Datenbestand (Archivbestand) geführt.
Dokumente
Erforderliche Unterlagen
Einfache Melderegisterauskunft:
Personalausweis
Erweiterte Melderegisterauskunft:
schriftliche Begründung und ggf. Nachweise, die ein berechtigtes oder rechtliches Interesse belegen.
Gebühren
Hinweis: Auch Negativauskünfte sind gebührenpflichtig.
Einfache Meldeauskünfte
Gebühr: 11,00 €
Erweiterte Meldeauskünfte sind nur mit Nachweis des rechtlichen bzw. berechtigten Interesses möglich.
Gebühr: 15,00 €
Wenn Sie die Meldeauskunft schriftlich beantragen, überweisen Sie bitte die Gebühr auf folgendes Konto der Gemeindekasse: Konto-Nr.: 1200 039, BLZ: 395 501 10 (Sparkasse Düren) IBAN: DE14 3955 0110 0001 2000 39 BIC: SDUEDE33XXX
unter Angabe der gesuchten Person / EMA
Einen Nachweis über die Einzahlung fügen Sie bitte Ihrer Anfrage bei.
Archivauskünfte Sind die gespeicherten Daten älter als 5 Jahre, ist eine Archivauskunft notwendig. Lassen Sie uns bitte per Post alle verfügbaren Daten zukommen.
Gebühr: 20,00 €
Rechtsgrundlage
§§ 44 und 45 Bundesmeldegesetz (BMG)
Bemerkung
Zur Gewährung datenschutzrechtlicher Bestimmungen findet vor Erteilung einer derartigen Auskunft eine jeweilige Einzelprüfung statt. Auch hat jeder Einwohner/jede Einwohnerin das Recht, für bestimmte Bereiche eine Auskunftssperre zu beantragen. Informationen hierzu erhalten Sie direkt im Bürgerbüro.
Wurde das berechtigte Interesse an einer erweiterten Melderegisterauskunft glaubhaft gemacht, hat die Meldebehörde die betroffene Person über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft, unter Angabe des Datenempfängers, unverzüglich zu unterrichten. Dies entfällt, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wurde.
Ab 01. November 2015 bedarf es zusätzlich der Erklärung, dass die Melderegisterauskunft nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet wird, es sei denn, die entsprechende Einwilligung des Betroffenen liegt vor. Sollten die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese konkret anzugeben.